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Der Kölner Männerverein zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit

Die Reinlichkeitspartei auf dem Vormarsch

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Historische Grundlage: Die Lex Heinze

Im September 1891 fand ein spektakulärer Mordprozeß vor dem Berliner Schwurgericht statt. Das Ehepaar Hermann und Anna Johanna Sofie Dorothea Heinze war angeklagt, 1887 den Nachtwächter Ferdinand Braun, der sie bei einem Einbruch in die Sakristei der Berliner Elisabethkirche überrascht hatte, zusammengeschlagen und an einem Baum aufgehängt zu haben. Der 27jährige Töpfer Heinze aus Driesen (Drezdenko) hatte wohl von den Einkünften gelebt, die seine 42jährige Frau als Prostituierte erwirtschaftete.

Mehr als die Tat selber, für die die Heinzes trotz Unschuldsbeteuerung wegen Totschlags bzw. Beihilfe zu mehrjährigen Gefängnisstrafen (er 15, sie 10 Jahre) verurteilt wurden, erregte der Einblick in das Milieu der Tatverdächtigen, sowie der im teilweise öffentlichen Prozeß geladenen Zeugen die Aufmerksamkeit der konservativen Presse, die in ihrer Berichterstattung die moralische Verkommenheit der Reichshauptstadt heraufbeschworen.

Beinflußt von dem medialen Echo und seinem eigenen konservativen Weltbild initierte Kaiser Wilhelm II im Februar 1892 den ersten Entwurf einer Gesetzesnovelle, die in den Folgejahren unter dem Namen Lex Heinze berüchtigt werden sollte.

Hauptsächlich ging es um eine Verschärfung des Kuppelei-Paragraphen (§180 StGB) bzw. der Bestrafung von Zuhälterei (§181 StGB). Insbesondere §184 StGB (Verbot der Zurschaustellung bzw. Verbreitung etc. von unsittlichen Bildern, Fotos oder Plakaten an öffentlich zugänglichen Orten), der später teilweise zum Synonym für die Lex Heinze wurde, war unter Liberalen, Sozialdemokraten, in Kunstszene und Presse von Anfang an umstritten.

Auch die aus Kreisen der ultramontanen (streng papsttreuen) Katholiken innerhalb der Zentrumspartei in den Folgejahren immer wieder unternommenen erfolglosen Vorstöße, noch rigidere Versionen (Verbot von Theateraufführungen, Filmvorführungen, Kunstausstellungen) der Lex Heinze im Reichstag durchzusetzen, wurden von anderen Parteien, Presse und Öffentlichkeit als Angriff auf Kunst- und Meinungsfreiheit verstanden.

1898 Gründung

Da der Gesetzentwurf aufgrund der anhaltenden Widerstände seit 1892 über Beratungskommissionen nicht hinauskam, gründete sich 1898 in Köln unter dem Vorsitz des katholischen Zentrumspolitikers und Oberlandesgerichtsrats Hermann Roeren (1844 Rüthen/Westfalen - 1920 Köln) und eines protestantischen Pfarrers aus München, der, anfänglich überparteiliche und überkonfessionelle Kölner Männerverein zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit.

Der Vorstand setzte sich darüber hinaus aus finanziell gutgestellten, einflußreichen, ausschließlich männlichen Mitgliedern zusammen, z.B. erzkatholische (Zeitungs-)Verleger/Buchdrucker wie Heinrich Theissing und Fridolin Bachem, sowie weitere Juristen, Lehrer und Geistliche.

Vereinsziele

Hauptvereinsziel war der Schutz der Jugend vor unsittlichen Bildern Schriften und artverwandten Erzeugnissen.

Der Vereinszweck Jugendschutz und Jugendpflege war wohl häufig vorgeschoben oder erstreckte sich nur auf männliche Jugendliche. Es ging eher nicht darum, junge Frauen vor Prostitution und Ausbeutung zu schützen. Neben der im Kaiserreich verbreiteten Körperfeindlichkeit und Homophobie trieb die Männervereine eine weitere, in ihrer homogen männlichen Mitgliederschaft tief verwurzelte Furcht an. Erhellend ist diesbezüglich eine Rede Roerens in Straßburg3. Nach einem Angriff auf pornographische Bilderreihen in Mutoskopen (nach Münzeinwurf mittels Handkurbel bedienbare Daumenkino-Automaten), wetterte er gegen die aktive Teilnahme von Frauen an wissenschaftlichen Vorträgen über sexuelle Aufklärung und Verhütung. Nachfolger Roerens echauffierten sich später über Zeitungswerbung für „hygienische Bedarfsartikel“ (eine Chiffre für auch Frauen zugänglichen Verhütungsmöglichkeiten). Letztendlich ging es den Männervereinen auch darum, traditionelle, geschlechtskonforme, weibliche Rollenbilder zu festigen und progressive, selbstbestimmte Frauenbilder auch im neuen Medium Kinematographie zu unterdrücken.

Umgesetzt wurden die Vereinsziele durch aggressive Annoncen meist in katholischen, der konservativen Zentrumspartei nahen Zeitungen. In diesen wurde an die Bevölkerung appelliert, Geschäften zu boykottieren, in denen vermeintlich unsittliche Bilder (auch Ansichtskarten, Kunstdrucke) und Schriften ausgestellt bzw. angeboten wurden. Auch Kinematographen geraten langsam ins Visier der selbsternannten Zensoren. Vereinsmitglieder und Sympathisanten waren aufgerufen, Ladenbesitzer und Buchhändler anzuzeigen, die ihrer Meinung nach gegen die öffentliche Unsittlichkeit verstießen.

Dem Vorwurf der Kunstfeindlichkeit wurden die Männervereine auch mit ihrem Angriff auf die Werkbund-Ausstellung gerecht.

Am 6.Februar 1900 passierte die Lex Heinze doch noch den Reichstag. Umstrittene Verschärfungen wie der „Schaufenster-“ und der „Theaterparagraph“ wurden wegen des anhaltenden Protestes zurückgenommen.

Vereinsorgan Volkswart

Ab 1908 gibt der Verein die Zeitschrift Volkswart heraus. in den Kölner Vororten entstanden derweil weitere Männervereine.

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Das Biophon-Theater weist auf sein belehrendes Programm hin in: Kölner Local-Anzeiger v. 25.September 1907
Quelle: www.zeitpunkt.nrw

1910 - Der Männerverein und die Gefahren des Kinematographen

Seit der Zeit der reinen Aktualitäten, und Dokumentarfilmschauen hat sich einiges getan. Zunehmend entstanden ambitioniertere Spielfilme meist mit komplexeren Rollen für Frauen, die sich ihrem vorgegebenen Schicksal, das in Ehe und Familie lag widersetzten, auch wenn sie natürlich dafür bestraft wurden. Im September des Jahres lief mit Abgründe von Urban Gad mit Asta Nielsen einer der Prototypen dieses Genres in deutschen Kinos an.

Bereits Am 1. September 1910 druckt der Kölner Lokal-Anzeiger den Inhalt einer von Kölner Schuldirektoren und Lehrer*innenvereinen unterzeichneten Eingabe des Kölner Männervereins zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit an städtische Verwaltung und an den Polizeipräsidenten folgendermaßen zusammen:

„Der Kampf gegen die Schund- und Schmutzliteratur ist auf der ganzen Linie entbrannt. Staatliche und kommunale Behörden, Vereine und Presse verfolgen das gemeinsame Ziel, die Jugend vor der Verseuchung durch literarischen Schmutz zu schützen. Der Erfolg ist überall unschwer zu erkennen. Gleichzeitig droht eine andere Gefahr, die zwar von allen Freunden unserer Jugend seit langem richtig erkannt wird, alle Versuche zur Verdrängung des literarischen Schmutzes illusorisch zu machen. Diese Gefahr bildet der Straßenkinematograph. Was in diesen Theatern Kindern und Erwachsenen vorgeführt wird, unterscheidet sich in seinem Inhalt durch nichts von den mit vollem Recht bekämpften Indianerschmökern, Detektivgeschichten Schinderhanneserzählungen und Hintertreppenromanen [...] Wir gestatten uns deshalb, den höflichen Antrag zu stellen, eine Verfügung zu erlassen, die den Besuch der Kinematographentheater durch Jugendliche unmöglich macht.“ 4

Anfang 1911 sprechen sich christliche Arbeiter- und Handwerker-Vereine für ein Jugendverbot für unter 16jährige ohne Begleitung ihrer Eltern aus (Ausnahme Schülervorstellungen) Local-Anz 19.01.1911

Ein Zusammenschluss katholischer Vereine von Nippes veröffentlichen einen Boycott-Aufruf gegen das Biophoto-Theater.

Annonce
Der u. a. in Heinrich Theissings Rheinischem Merkur veröffentlichte Boycott-Aufruf gegen das Biophoto-Theater in: Rheinischer Merkur v. 17.Februar 1911
Quelle: www.zeitpunkt.nrw

Hier der transkribierte Text des Aufrufs:

„Mitbürger von Köln-Nippes Schützt eure Kinder. Im hiesigen Biophoto-Theater, Neusserstrasse 257, gelangen trotz mehrfacher Warnungen, die an den Besitzer abgesandt worden sind, Bilderserien zur Vorführung, welche eine höchst verderbliche Wirkung auf das Seelen- und Gemütsleben der Zuschauer, namentlich der Kinder, ausüben müssen. Diese Vorstellungen behandeln nämlich u. a. das abscheulichste Laster, den Mädchenhandel. Welche Verheerung muss der Anblick der dort vorgeführten Scheusale in Menschengestalt und ihres gemeinen, grausamen Treibens im Herzen der Jugendlichen anrichten! Wie muß jedes Zartgefühl ersticken und die Phantasie verwildern und verrohen, wenn die Künste des Verbrechens und der Verführung Schlag auf Schlag in größter Anschaulichkeit vor Augen geführt werden! Bewahrt eure Kinder vor dem traurigen Einblick in diese Nacht des Lasters! Mitbürger! Da leider bisher unsrer Bemühungen, diese sittlichen Gefahren von unserer Jugend fern zu halten, erfolglos geblieben sind sehen wir uns genötigt, zur Selbsthülfe zu greifen und bitten alle Eltern und Freunde der Jugend, ihren Kindern und Schutzbefohlenen den Besuch des Biophoto-Theaters zu verbieten. Die katholischen Vereine von Köln-Nippes.“

Theissing legte einen Tag später in seiner Zeitung mit einem, die Vorwürfe der Vereine noch einmal paraphrasierendem, Bericht über den Aufruf nach.

Im Februar 1911 ruft der Männerverein in mehreren Anzeigen zum Boycott von Geschäften und Kunsthandlungen auf, die angeblich anstößige Bilder o.ä. in ihren Schaufenstern präsentieren, bzw. lädt dazu ein, Geschäftsinhaber und Betreiber beim Verein zu denunzieren. Im letzten Teil des Aufrufs wird vor den Gefahren des Kinematographen gewarnt. Links neben dem Aufruf wirbt das gerade von den Tausendsassas von der Dekage übernommene Apollo Lichtspielhaus mit seinem dezent-anregenden Sensationsdrama und (acht weiteren Schlagern).

Annonce
Annonce in Kölner Local-Anzeiger v. 21.Februar 1911
Quelle: www.zeitpunkt.nrw

Hier der transkribierte Text des Aufrufs. Bilder bitte zum Vergrößern anklicken.

An die Bürgerschaft Kölns! Ganz auffallend mehren sich die Klagen über anstößige Ausstellungen in den Schaufenstern! Während früher unsere Beschwerden über solche Ausstellungen bei den betreffenden Geschäftsinhabern fast immer von Erfolg waren, erfahren wir in der letzten Zeit vielfach Abweisung. Selbst Kunsthandlungen lassen sich nicht einmal durch die Rücksicht auf die Jugend bewegen, derartige, für die Jugend äußerst gefährliche Auslagen wenigstens aus den Schaufenstern zu entfernen und damit dem Anblick der Jugend zu entziehen. Wir richten hiermit an alle anständigen Geschäftsinhaber die dringendste Bitte aus ihren Schaufenstern alles fernzuhalten, was der Jugend, die sich selbst zu schützen nicht imstande ist, sittlich gefährlich werden kann. Wir richten hiermit an die ganze Bürgerschaft, insbesondere die Eltern und Erzieher die dringendste Bitte, uns in dem Kampfe gegen anstößige Schaustellungen tatkräftig zu unterstützen. wie bitten um Angabe derjenigen Geschäfte, die dieser Aufforderung nicht nachkommen. Wenn eine strafbare Handlung vorliegt, werden wir bei der Behörde Anzeige erstatten. Insbesondere bitten wir aber dringend, daß niemand in einem Geschäft auch nur das Geringste kauft, in dem anstößige Dinge, Darstellungen usw. ausgestellt sind. 74 Vereine mit 15000 Migliedern haben zurzeit durch einstimmigen Beschluss sich hierzu verpflichtet. Gleichzeitig machen wir nochmals auf die der Jugend durch in den Kinematographentheatern drohenden großen Gefahren aufmerksam. Viele derjenigen Darstellungen, deren Aufführung zu verhindern die Polizei zurzeit nicht in der Lage ist, wirken auf die Jugend teils entsittlichend, teils verrohend, teils in anderer Weise schädigend für Körper und Geist, von andern der Jugend in den Kinematographentheatern oder durch dieselben drohenden Gefahren gar nicht zu Sprechen! Eltern, lasst Euch so manche grausige Erfahrungen der letzten Jahre zur Warnung dienen! Schützet eure Kinder! Der Kölner Männerverein zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit

Am Tag darauf reagierte die Bezirksregierung Köln mit dem Erlaß einer Polizeiverordnung, die der Polizei weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in das Programm der Kinobetreiber gab.

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Bekanntmachung der Polizeiverordnung für verschärfte Zensur in der Bensberger Volkszeitung v. 14.März 1911
Quelle: www.zeitpunkt.nrw

Die Kinematographenbesitzer mußten ihr Programm umstellen, Jugendverbote und getrennten Kindervorstellungen wurden eingeführt. Reinhard Adolfs, Betreiber des Biophoto-Theater übernahm nach dem Tod von Kinopionier Joseph Erpeldingdas Central-Theater Nippes und betrieb es als reines Jugend-Cinema

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das Biophoto-Theater kündigt ein absolutes Kinderverbot für sein nicht jugendfreies Programm an und wirbt gleichzeitig für seine Kinder-Vorstellungen in: Kölner Local-Anzeiger v. 7.Februar 1912
Quelle: www.zeitpunkt.nrw

Eine beliebte Werbemasche war, bereits zensierte und entsprechend beschnittene Filme komplett aus dem Programm zu nehmen und durch dezentes Familienprogramm zu ersetzen.

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das Apollo-Theater übte sich vorsorglich in Selbstzensur und ersetzte den Mädchenhandel-Reißer „Die weiße Sklavin“ mit herzigen Kinderfilmen in: Kölner Local-Anzeiger v. 7.Februar 1912
Quelle: www.zeitpunkt.nrw

Widerstand der Kinematographenbesitzer

Die auch durch die Agitation der Männervereine eingeführten Steuern, Zensurauflagen und Verbote konterten die einflußreicheren Kinematographenbesitzer mit der Gründung von Lobbyvereinen.

Kleinere Kinematographenbesitzer konterten mit beißendem Humor. So echauffierte sich der Redakteur des Kölner Local-Anzeigers am 6.Februar 1913 über einem Aushang im Plakatkasten des Monopol-Kino. Dort war zu lesen: Extrablatt
Neue Vorschriften für Kinos. Darauf folgten allerlei „witzig sein sollende“ Vorschriften für Kinovorführungen. Eine von diesen lautete:Die Vorstellungen müssen mit einem Gebet eröffnet und geschlossen werden

Nach dem Ende des 1.Weltkriegs wurde die Zensur in der neuen Verfassung der Weimarer Republik 1919 aufgehoben. Gleichzeitig feierte der „Aufklärungsfilm“ Erfolge bzw. löste Tumulte aus. Der Kulturkampf zwischen den Vergnügungsbetrieben, zu denen auch die Kinematographen zählten und katholisch-konservative Kreisen entflammte aufs Neue.

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Die Redaktion der Rheinischen Volkswachtnimmt Anstoß an einem Plakat für den Aufklärungsfilm Moderne Töchter im Apollo Theater in: Rheinische Volkswacht v. 14.November 1919
Quelle: www.zeitpunkt.nrw

Am 12.Mai 1920 gab Reichspräsident Friedrich Ebert das neue Lichtspielgesetz bekannt, nachdem nur Filme vergeführt werden durften, wenn sie von einer amtlichen Prüfstelle zugelassen waren.

1927 Volkswartbund

Obwohl mehrheitlich katholisch geprägt, gab der Männerverein erst m Mai 1927 seine Interkonfessionalität auf. In Anlehnung an sein Verbandsorgan, dem Volkswart nannte er sich von da an Volkswartbund, katholischer Verband zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit.5

Quellen:
1 https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Heinze
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Roeren
3 Rheinischer Merkur 24.August 1905
4 Kölner Lokal-Anzeiger v. 1.September 1910
5 Westdeutsche Landeszeitung v. 7.Mai 1927