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„Filmhetze gegen Preußen in Köln“

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Der „Rheinlandfilm“ im Metropol-Theater

Am Samstag, den 11.Dezember 1920 um 10.30 Uhr lud die Internationale Kulturfilmgesellschaft mbH Ikefge im wenige Monate zuvor eröffneten Metropol-Theater eine größere Zahl ausgewählter Personen (Pressevertreter etc.)zur Uraufführung des Films, „Qui non vidit Coloniam, non vidit Germaniam“ (Wer Köln nicht gesehen, hat Deutschland nicht gesehen).

Die meisten Adressaten schlossen aus Titel und Herstellerfirma auf einen Kultur- bzw. Lehrfilm, der das römerzeitliche bzw. mittelalterliche Köln anhand von Kunst und Architektur erfahrbar machen sollte. Selbst in einer Notiz in der Britischen Armeezeitung „Cologne Post“ herrschte die Vorstellung vor, es handelte sich dabei um einen Film, die die Schönheit der Rheinlandschaft feierte. Nach der Niederlage im 1.Weltkrieg hatten sich einige Filmfirmen auf die Produktion historischer Kulturfilme spezialisiert, die an alten Glanz und Größe Kölns erinnern sollte.

Die Dauer des Films war mit zwei Stunden und vier Abteilungen angegeben. Nach Berichten in mehreren konservativen Zeitungen wurde nach zwei Abteilungen klar, daß man der Projektion eines „Tendenzfilms“ (Film mit eindeutiger politischer Botschaft) beiwohnte, der die Loslösung der Rheinlande von Preußen propagierte, wie sie zu dieser Zeit der Rheinlandbund unter seinem Vorsitzenden Joseph Smeets forderte. Besonders erboste es den Berichterstatter, dass dem Separationsbegehren der Leitspruch des Kölschen Boor: „Halt faß am Rich“ (Halt fest am Reich) vorangesetzt wurde. Dieser war gerade vergangenen 1.Weltkrieg instrumentalisiert worden, um die Bürgerschaft zu animieren, für das Kaiserreich sich selbst, seine Anghörigen und seine Habe zu opfern. Angeblich war bei dieser Szene lebhaftes Zischen sowie Skandal- und Unverschämtheit-Rufe.

Ob und wenn wieviel offen gezeigte Zustimmung es unter den Geladenen für den Film gab, konnten wir bisher nicht klären.

Folgen der Aufführung

Zwei Tage nach der Aufführung wurde die vorläufige polizeiliche Beschlagnahmung des Films angeordnet Der Film war formalrechtlich illegal vorgeführt worden, da nicht die Erlaubnis einer amtlichen Filmprüfungsstelle eingeholt worden war. Nach dem Lichtspielgesetz vom 12.Mai 1920 war die Aufführung von nicht durch die Prüfstellen in Berlin oder München zugelassene Filme auch in geschlossener Gesellschaft nicht statthaft.

Wer war die Ikefge?

Die Internationale Kulturfilmgesellschaft mbH Ikefge zu Bensberg war am 20.September 1920 gegründet worden. Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung, Vorführung, Vertrieb, Verkauf und Verleihung sowie Erwerb von Filmwerken, insbesondere von kulturwissenschaftlichen Filmen, ferner die Beteiligung an Kinotheatern und Filmunternehmungen die gleiche oder ähnliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen. Der Kölner Kaufmann Fritz Mermet war Geschäftsführer.

Am 19.April 1921 wurde die Gesellschaft wegen Nichtigkeit von Amts wegen gelöscht. Im Dezember 1921 verurteilte ein Schwurgericht in Elberfeld (heute Wuppertal-Elberfeld) Mermet wegen Verschiebung von inländischen Kupfers während der Kriegsjahre zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 3000 Mark.

Der Rheinlandbund und Josef Smeets

Der Rheinlandbund wurde im August 1919 gegründet. In der Kölner Zeitung Rheinische Volksstimme, dem selbsternannten „Organ für wahre Demokratie und und Verständigung der Parteien in der Rheinischen Republik“ erläuterte der 1.Vorsitzende Josef Smeets die Ziele des Rheinlandbundes. Vorrangig ging es um die Abspaltung des Rheinlands von Preußen zur Gründung eines nach Ost und West unabhängigen Volksstaats. Smeets glaubte, daß die „Idee der rheinischen Freiheit“ durch den Einfluß preußischer Politiker verraten wurde. Smeets neigte dazu mehr oder weniger prominente Gegner (u.a. Reichspräsidenten Ebert) in seiner Zeitschrift „Rheinische Republik“ verbal anzugehen, nicht zuletzt um öffentliche Aufmerksamkeit für sein Anliegen zu generieren.

Den separatistischen Bewegungen wurden verdächtigt, von den französischen Besatzern nach dem 1.Weltkrieg beeinflußt zu sein. Auch (Proto-)Nationalsozialisten griffen (vermeindliche) Anhänger der Rheinlandseparatisten verbal und auch körperlicha an.

Juristisches Nachspiel

Mermet erzählte Smeets, der angeblich erst nach der Vorführung auf ihn zugekommen war, die merkwürdigen Details der Beschlagnahmung durch den Polizeibeamten Pfitze, damals Leiter der Filmabteilung des Kölner Polizeipräsidiums. Zuerst waren nur inkriminierte Teile, später doch der ganze Film beschlagnahmt worden, Pfitze soll den Film in Gegenwart von Mermets Tochter Therese auf Druck seiner Vorgesetzten konfisziert haben, obwohl er Mermet sein Ehrenwort gegeben hatte, es nicht zu tun. Smeets veröffentlichte daraufhin in seiner Zeitschriftl eine Schmähschrift gegen Pfitze, die eine Klage nach sich zog. Nach einer langwierigen Gerichtsverhandlung die sich von Dezember 1921 bis März 1922 zog,und in der auch Mermet, seine Tochter, Pfitze, sein ehemaliger Vorgesetzter und weitere Zeugen aussagten wurde Smeets am Ende wegen Beleidigung verurteilt.

1923 wurde Smeets von einem Attentäter lebensgefährlich verletzt, er starb später an den Folgen des Anschlags.

Quellen:
1 Bensberger Volkszeitung 53 (15.12.1920)
2 Kölnische Zeitung v. 18.Januar 1922, Rheinische Volkswacht 2.März 1922
3 Rheinische Volkswacht v. 11.März 1922