Fundstücke aus Ehrenfelder Kinos
ZurückAuf der Deckelinnenseite sieht man die Reste eines Begleitscheines gemäß §8 des Sicherheitsfilmgesetzes von 1957. In diesem mußte die Verleihfirma bestätigen, daß es sich bei dem Trägermaterial um anerkannten Sicherheitsfilm handelt. In diesem Fall die Firma Metro-Goldwyn-Mayer für den John-Wayne-Film „Dem Adler gleich“ (The Wings Of Eagles) von 1957. Beglaubigen mußte dies zusätzlich die Kleberin (Angestellte, die Befugnis hatte Klebestellen zwecks Reparatur etc. im Filmmaterial herzustellen) und der Expedient (Angestellter, der für den Versand von Frachtgut verantwortlich ist).
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